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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
1.1. Alle Leistungen von Middleway-Gallery, (nachfolgend: Verkäufer) gegenüber dem Käufer erfolgen allein aufgrund dieser Lieferung- und Zahlungsbedingungen. In
laufenden Geschäftsbeziehungen des Verkäufers mit dem Käufer gelten diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen auch für künftige Geschäfte, sofern nichts anderes
schriftlich vereinbart wurde.
1.2. Diesen Bedingungen entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden vom Verkäufer nicht anerkannt.

2. Zustandekommen von Verträgen
2.1. Angebote des Verkäufers in Prospekten, Anzeigen, Newslettern, im Internet und sonstigen Werbematerial sind sämtlich freibleibend und unverbindlich.
2.2. Durch die Auftragserteilung gibt der Käufers ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages mit dem Verkäufer ab. An dieses Angebot ist der Käufer 2 Wochen
gebunden. Ein Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer kommt mit der auf das Angebot des Käufers folgenden Annahmeerklärung des Verkäufers zustande. Die
Annahme erklärt der Verkäufer durch Übersendung einer Auftragsbestätigung in Textform. Als Annahme gilt auch die Zusendung der vom Verkäufer bestellten Ware.

3. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot

3.1. Vom Verkäufer angebotene Preise verstehen sich sofern nicht anders angegeben inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern Liefer- oder Versandkosten anfallen,
werden diese gesondert ausgewiesen.
3.2
Die Abgabe bzw. Lieferung bestellter Ware erfolgt gegen Vorkasse ohne Abzug, soweit nicht anders ausdrücklich anders in Textform vereinbart.
3.3. Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Kosten für Rückbuchungen im Einzugsverfahren gehen zu Lasten des
Käufers. Gleiches gilt für Kosten, die sich aus einer Ablehnung der Zahlung durch Kreditunternehmen ergeben.
3.4. Die Aufrechnung des Käufers mit bestrittenen, nicht entscheidungsreifen sowie nicht rechtskräftigen festgestellten Forderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlung
wegen solcher Forderungen, ist nicht zulässig.

4. Änderungsvorbehalt, Beschaffenheit der Ware.
4.1. Sofern es sich bei den vom Verkäufer angebotenen Waren um serienmäßig hergestellte Produkte handelt, werden diese nach Muster verkauf. Daher können insbes.
Holzoberflächen, Marmor – und Steinplatten, Textilien, Teppiche sowie Leder oder sonstige Ware im Rahmen des handelsüblichen und zumutbaren in Farbe, Maserung,
sowie Marmorierung von Mustern oder früheren Lieferungen abweichen.
4.2. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, es sei denn, etwas Anderes ist ausdrücklich in Textform mit dem Verkäufer vereinbart.

5. Lieferfristen, Lieferungen/Montage.

5.1. Lieferfristen und –Termine können vom Verkäufer regelmäßig nur annähern genau angegeben werden („Zirka– Lieferfristen – Termine“).
5.2. Sofern der Verkäufer Lieferungen nicht oder nicht vertragsmäßig erbringt, kann der Käufer nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er zuvor dem Verkäufer erfolglos
eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung gesetzt hat. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Käufers bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzung auch
ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten (§323 Abs. 2 BGB).
5.3. Der Verkäufer haftet nicht für eine Unmöglichkeit, wie Lieferung oder Leistung oder für Lieferung- und Leistungsverzögerung, soweit diese durch höhere Gewalt oder
sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder
Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streits oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die
der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die
Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Verkäufer wird den Käufer hiervon unverzüglich in
Kenntnis setzen und bereits erbrachte Leistungen zurückerstatten. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen oder
verschieben sich die Liefer- und Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. Einer angemessenen Ablauffrist.
5.4. Der Verkäufer ist zu Teillieferung berechtigt, sofern die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks zumutbar ist. Teillieferungen
können vom Verkäufer – anteilig vom gelieferten Warenwert – berechnet werden.
5.5. Der Käufer hat dem Verkäufer rechtzeitig vor Lieferung der Ware über etwaige, die Lieferung erschwerende örtliche Besonderheiten (enge Zufahrten, schmale
Eingänge, Treppen oder Aufzüge) zu informieren. Verletzt der Käufer vorstehende Informationspflicht oder ist dem Verkäufer die Lieferung aufgrund erkennbarer örtlicher
Gegebenheit nicht oder nur unter erheblichem Mehraufwand möglich, kann der Verkäufer die Lieferung ablehnen oder Ersatz der durch den M
ehraufwand entstehenden Kosten (Arbeitszeit, Materialeinsatz) verlangen.
5.6 Die Mitarbeiter o.a. Erfüllungsgehilfen des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, wie über eine vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen.

6. Eigentumsvorbehalt.
6.1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises behält sich der Verkäufer das Eigentum der gelieferten Ware vor.
6.2. Gegenüber Unternehmern i.S.v. §14 BGB behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher aus der
Geschäftsbeziehung mit dem Käufer herrührender Forderungen vor.
6.3. Der Käufer ist nicht befugt, die Vorbehaltsware zu übereignen oder zu verpfänden.
6.4. Bei einer Veräußerung der Vorbehaltsware entgegen der bevorstehenden Bestimmung sowie bei Verlust oder Beschädigung der Vorbehaltsware tritt der Käufer
sämtliche hieraus entstehender Forderungen gegen Dritte im Voraus an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung hiermit an. Jeden Wechsel des Standortes
der Vorbehaltsware sowie jedem Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, insbes. Pfändungen, hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Käufer ist
verpflichtet dem Verkäufer eine Kopie des Pfändungsprotokolls zu senden sowie den Dritten, insbes. Den zuständigen Gerichtsvollzieher, auf das Eigentum des Verkäufers
hinzuweisen. Die Kosten der erforderlichen Durchsetzung der Rechte des Verkäufers hat der Käufer zu tragen.

7. Erfüllungsort, Gefahrübergang, Annahmeverzug.
7.1. Soweit nicht ausdrücklich in Textform anderes vereinbart, gilt als Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers.
7.2. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe der Ware in Folge eines Umstandes, dessen Ursache beim Käufer liegt, geht die Gefahr von dem Zeitpunkt an auf den
Käufer über, an dem der Verkäufer oder ein von dem Verkäufer beauftragter Dritter versandbereit ist und dies dem Käufer angezeigt hat.
7.3. Ist der Käufer Unternehmer i.S.v. §14 BGB und wird die Ware auf Wunsch des Käufers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort (Ziff. 6.1.dieser Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen verschickt, geht die Gefahr zu zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über, sobald die Sendung an die
den Transport ausführende Person übergeben worden ist.
7.4. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er seine Mitwirkungs-handlung oder verzögert sich eine Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen,
so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschl. Mehraufwendungen (Lagerkosten, etc.) zu verlangen.
7.5. Nimmt der Käufer die bestellte Ware nicht innerhalb einer ihm vom Verkäufer gesetzten, angemessenen Nachfrist ab, oder erklärt er ausdrücklich, dass er die Ware
nicht abnehmen wolle, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung i.H.v. 25% des Gesamtwertes der Lieferung verlangen. Dem
Käufer bleibt der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als diese Pauschale.

8. Gewährleistung.

8.1. Ist vom Verkäufer gelieferte Ware mangelhaft, erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl des Käufers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung
fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder dem Kaufpreis angemessen mindern. Ein Rücktrittsrecht des Käufers besteht nicht bei nur geringfügigen Mengen.
8.2. Der Verkäufer kann keine Gewährleistung für Nachübergabe an den Käufer entstehende Mängel der Ware übernehmen, die durch natürliche Abnutzung der Ware,
durch Feuchtigkeit, starke Erwärmung von Räumen, sonstigen Temperatur- oder Witterungseinflüssen, unsachgemäße Behandlung und Lagerung sowie unsachgemäßen
Transport verursacht werden.
8.3. Gewährleistungsansprüche kann der Käufer nur geltend machen, wenn der Käufer den Mangel dem Verkäufer schriftlich anzeigt. Verkäufer die keine Unternehmer i.S.v.
§14 BGB sind, gelten folgende Anzeigepflichten: Die Anzeigefrist für offensichtliche Mängel beträgt 1 Woche ab Erhalt der Ware. Sonstige Mängel hat der Käufer
unverzüglich nach Feststellung der Mängel geltend zu machen.
8.4. Käufer die Unternehmen im Sinne von §14 BGB sind, treffen die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §377 HGB.
8.5. Mängel der gelieferten Ware müssen dem Verkäufer in vollem Umfang nachgewiesen werden. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur
Beanstandung im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks unzumutbar ist.
8.6. Sofern der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, beträgt die Gewährleistungsfrist für Mängel 1 Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der
Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.

9. Haftung des Verkäufers.

9.1. Der Verkäufer haftet im Falle einfacher Fahrlässigkeit sowie im Falle grober Fahrlässigkeit von nichtleitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen nur, soweit
es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Diese Haftung ist im Falle einfacher oder grober Fahrlässigkeit auf den Ersatz von Schäden begrenzt, die
bei Vertragsabschluss vorhersehbar waren und in denen sich ein vertragstypisches Risiko verwirklicht hat. Mittelbare Schäden sind nur ersatzfähig, soweit diese Schäden
bei bestimmungsmäßiger Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
9.2. Von den vorstehenden Haftungsbegrenzungen unberührt bleibt die
Haftung des Verkäufers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz beruhen sowie die Haftung des
Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

10. Datenschutz

10.1. Der Verkäufer speichert und verarbeitet Daten des Käufers für eigene Zwecke. Die persönlichen Daten des Käufers werden dabei grundsätzlich geheim gehalten und
vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn und soweit der Käufer sich damit entweder ausdrücklich einverstanden erklärt hat, dies zur Durchführung
des mit dem Käufer bestehenden Vertragsverhältnisses notwendig ist,
der Verkäufer dazu gesetzlich verpflichtet ist oder es zur Durchsetzung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie der Rechte und Forderungen des Verkäufers
erforderlich sein sollte.

11. Salvatorische Klausel.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss
unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen im übrigen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren wirtschaftliche Wirkung und Zielsetzung am nächsten kommt, die die
Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmungen verfolgt haben.

12. Gerichtsstand/ Anwendbares Recht.

12.1. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Hamburg, sofern der Käufer Kaufmann isst oder keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
12.2. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.